Aufnahmekriterien
Welche Kriterien gelten für die Neuaufnahme?
1. Kinder, deren Aufnahme vom Sozialen Dienst des Judenamts auf Grundlage des Tatbestands der Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII empfohlen wird.
2. Hauptwohnsitz in Ochsenhausen oder einem der Teilorte sowie Kinder von pädagogischem Personal aller Träger der ortansässigen Kitas.
3. Alter des Kindes, Platzvergabe beginnt mit dem ältesten Kind, Berücksichtigung gemäß §24 SGB VIII.
4. Geschwisterkind, wenn bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung betreut ist, wird es bei gleichem Alter zuerst berücksichtigt.
Krippenkinder werden mit Übergang in den Kindergarten in der gleichen Einrichtung eingeplant.
Krippe und altersgemischte Gruppe ab 2 Jahren bieten begrenzte Plätze für unter 3-jährige Kinder an. Im Vergabeverfahren werden diese Plätze im Einklang mit Betriebserlaubins und Verweildauer in der jeweiligen Gruppe vergeben.







